Für die verkehrsmedizinische Untersuchung gehen wir nach den gesetzlichen Vorgaben in der Schweiz vor, wobei die gesundheitliche Mindestanforderungen an Lenkerinnen und Lenker von Kraftfahrzeugen der einzelnen Klassen besprochen wird (alle Klassen (bspw. Berufskraftfahrer), sowie obligatorisch >70 Jahren, Med. Klasse 1).